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Verschleißer

der, -s, -

Letztverkäufer im Handel, Einzelhändler


Wortart: Substantiv
Tags: Amtssprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 24.04.2013
Bekanntheit: 3%  
Bewertungen: 3 3

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Kommentare (2)


Der Mensch fehlt, der Mensch
zu den Einträgen verschleißen, Verschleiß, Verschleißstelle und Tabakverschleiß - und es gibt ihn, den Verschleißer - häufig, doch nicht nur im Tabakgeschäft:
Tabakmonopol:»§ 15: Für den Verschleiß der Gegenstände des Tabakmonopoles sowohl im großen als auch im kleinen an die Verbraucher werden durch die Monopolverwaltungsstellen in den einzelnen Bundesländern in ihrem Wirkungsbereich Verschleißer in der erforderlichen Anzahl und an den hiezu geeigneten Orten bestellt, die zum Verschleiß aller Tabakwaren nach Weisung der Monopolverwaltung berechtigt und verpflichtet sind. Den Verschleißern ist verboten, die zum Absatz übertragenen Gegenstände umzugestalten oder ihnen wie immer geartete fremde Stoffe zuzusetzen; sie haben die jeweils von der Monopolverwaltung festgesetzten Verkaufsbedingungen zu beachten.« http://www.mvg.at/index.php?oid=187 Auch im Justizbereich treibt er sein Wesen:

§ 58 Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (GVGO): «(3) Zu Parteieingaben können auch Vordrucke verwendet werden, die im Verschleiß zu haben sind. Wird wahrgenommen, daß Vordrucke in den Verkehr gesetzt werden, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen oder deren Einrichtung geeignet ist, Parteien irrezuführen oder die Geschäftsbehandlung bei Gericht zu erschweren, so haben die Gerichtsvorsteher auf die Erzeuger ( Verschleißer) entsprechend einzuwirken.» http://www.jusline.at/58._Parteieingaben._GVGO.html

* Und der Oberste Gerichtshof erst, der kennt nicht nur die Verschleißer, sondern auch Verschleißerermächtigungen, den Verschleißeranteil, die Verschleißerprovision und einen Verschleißerrabatt:

«Der durchschnittliche Umsatz einer Tabaktrafik beträgt ca 945.000 EUR, davon setzen die Postwertzeichen vertreibenden Trafiken ca. 1,5 % durch Postwertzeichen um. Vor dem Mai 2001 sind Verschleißerermächtigungen nicht nur an Trafikanten, sondern auch an andere Personen erteilt worden… Die Verschleißer sind verpflichtet, eine dem Kundenbedarf entsprechend ausreichende Menge an Postwertzeichen zur jederzeitigen Verfügung zu halten. Die Verschleißer haben somit für die Briefmarken in Vorlage zu treten. Die Verschleißer haben die Postwertzeichen zu dem darauf aufgedruckten Nennwert an jedermann zu verkaufen. Nach § 7 Abs 1 der Bedingungen für den Privatverschleiß von Briefmarken von September 1986 erhält der Verschleißer für den Verschleiß von Briefmarken die nach Anhörung der Berufsvertretung festgesetzte Vergütung ( Verschleißeranteil). … Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin im März 2001 mitgeteilt, dass die damalige Höhe des
Verschleißerrabattes von 7 % nicht mehr aufrecht erhalten werden könne… Im Jahre 2001 erzielte die Antragsgegnerin durch die Provisionskürzungen Mehreinnahmen von S 32,9 Mio. Der Umsatz der Antragsgegnerin aus dem Verkauf von Briefmarken an die Verschleißer ging im Jahr 2000 gegenüber dem Jahr 1999 um 11 % zurück..... » Die Antragsgegnerin releviert nun, dass … niemand anderer berechtigt sei Postwertzeichen "in Verkehr zu setzen". Dieses "Inverkehrsetzen" umfasse auch die Festlegung der "Verschleißerprovision" . …

Durch die hier vorliegende Ausnützung der einseitigen Gestaltungsbefugnis bei der einseitigen Festsetzung der Verschleißerprovision im Richtung einer Herabsetzung um 70 % hat die Antragsgegnerin bewirkt, dass die Trafikanten die Briefmarken nicht mehr kostendeckend vertreiben können…

Da also ein Missbrauch im Sinne des § 35 Abs 1 KartG vorliegt, hat das Kartellgericht diesen abzustellen. Es hat also eine angemessene Verschleißerprovision festzusetzen»


http://tinyurl.com/d7m6vww. Ja, und Sprengtechnik Salzgeber,
"Verschleißer von Spreng- und Zündmitteln"
, die sehn sich als Partner des Österr. Sprengverbandes. http://www.sprengdienst.at/index.php?id=8
Koschutnig 24.04.2013


O du guter "Pit", wer immer du sein magst:
Du hast so oft in deinen Bewertungen entweder mitgeteilt: "Meines Wissen[s] wird das Wort in dieser Bedeutung nicht verwendet" oder du seist dir "sicher, dass dieses Wort FALSCH ist", dass es hoch an der Zeit scheint, dass du dein Wissen jetzt aber gründlich erweiterst. Weit her ist es damit nämlich nicht! Vielleicht nützt dir OSTARRICHI beim Lernen. Versuch's einmal! Du könntest z.B. wenigstens versuchen, die angeführten Beispiele zu lesen - da kommen die Wörter nämlich vor, die deines mageren Wissens nach nicht verwendet werden!
Koschutnig 29.07.2014





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