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ansprechen



beanspruchen, einen Anspruch anmelden


Wortart: Verb
Tags: Amtssprache
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 11.08.2014
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Amtliche Sprachbewahrung: ansprechen,
das Verb, aus dem einst der "Anspruch" wurde, zu dem danach ein neues Verb "be.anspruch.en" gemacht worden ist.
♦ Das jüngste (!) deutsche Beispiel, das ich gefunden habe, stammt aus 1856 :
« …sie erwartete nur den Lohn, den sie mit Recht und Sicherheit ansprechen konnte, und was sie tat, tat sie aus einem innern Wohlwollen,» ( Berthold Auerbach, Kapitel „Die Barmherzige Schwester“ im Roman „Barfüßele“, Stuttgart 1856, S. 98).

Österreichs Juristen aber lieben es:

♦ 2009: Bundesvergabeamt: « ...spreche ich für die nachstehend verzeichneten Leistungen folgende Gebühren an» ( GZ: N/0081-BVA/10/2009-67) http://tinyurl.com/8vefy8o

♦ 2009. Verwaltungsgerichtshof: «Die Beschwerde war daher gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Eine Kostenentscheidung entfällt, weil Kostenersatz von der belangten Behörde nicht angesprochen wurde. » (GZ: 2009/06/0091 v. 17. 11. 2009) http://tinyurl.com/98tr6bb

♦ 2006: Landesgericht St. Pölten: « Für die am 22.6.2006 und 26.7.2006 verzeichneten Kosten ergibt sich im Hinblick auf die jeweilige Dauer bei einer Entlohnung nach TP 3 A RAT ein Kostenanspruch, der über den tatsächlich verzeichneten Kosten liegt […], sodass der Rekurswerber hier nur die im Verfahren erster Instanz tatsächlich verzeichneten Kosten erfolgreich ansprechen kann» ( (GZ 21R405/06a v. 30.11.2006 ) http://tinyurl.com/9h65ucm
Koschutnig 11.08.2014





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