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Fịrmenbuchgerịcht

das, -s, -e

Registergericht


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 31.10.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch (Anmeldung) muss beim zuständigen Firmenbuchgericht gestellt werden.
source: HELP.gv.at
Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt.
source: WKO

Koschutnig 31.10.2017





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Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie beinhalten auch Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

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